Organspende - kritische Gedanken zur aktuellen Praxis, Petition

Nein, der Grund, warum in Spanien mehr Organspenden stattfinden, ist ein anderer!
Aber da ist noch ein großer Unterschied: In Deutschland darf ein Organ erst nach dem Hirntod entnommen werden – in Spanien bereits nach dem Herztod. Seit diese Regelung vor sieben Jahren eingeführt wurde, hat das stetig zu einer größeren Zahl von Spenderorganen geführt. Im vergangenen Jahr stammte rund ein Drittel der Organe von Spendern, bei denen der Herztod festgestellt wurde. Das ist ein Zuwachs von 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/organspende-spaniens-zahlen-sind-nicht-wegen-der-100.html

Tja, ich weiß. Schön, dass du damit um die Ecke kommst.

Aber: Nicht nur in Spanien gibt es seit 2013 post-Herztod-Organspender, sondern z.B. ja auch in Ö ebenfalls ca. seit 2013: post-Herztod-Organspender sowie Widerspruchslösung. Und dennoch ist Spanien mit seiner Sprachbarriere das sog. Vorzeigeland (quantitativ), aber nicht Ö ohne diese Sprachbarriere bzgl. der deutschen Diskussion (mit qualitativ hohem/kritischem Anspruch). Und jetzt erinnere dich bitte: Herztod ist nicht nur allgemein häufiger, sondern außerdem empfindlich früher im (allerdings individuellen) Sterbeprozess im Vergleich mit Hirntod-Prognose/Hirntod-Zeitpunkt.


Für mich stellt sich dabei auch die Frage, was eigentlich bei einem Widerspruch zwischen Organspende-Ausweis und Patientenverfügung passiert.

Ich hatte dazu eine tabellarische Übersicht gesehen, die ich grad leider nicht wiederfinden kann. Sie gehörte zu einem langen, leitlinienartigen Dokument. Dieses Schema zeigte klar, wie bei derart konkurrierenden Entscheidungslagen vorzugehen sei, und zwar in beliebiger Konstellation ja/nein! Aus diesem Schema ging m.M.n. deutlich hervor, dass man sich die Abläufe*** praktisch dann bspw. wie folgt vorzustellen hat:

a.) Wiederbelebung usw. zugunsten des Betroffenen findet bspw. wunschgemäß nicht statt.
b.) Hirntodpro-/-diagnostik findet ungefragt statt, weil/solange (d.) nicht untersagt ist --> er wird den Tests ausgesetzt.
c.) Wiederbelebung usw. zwecks Organprotektion findet statt, weil/solange (d.) nicht untersagt ist --> Organe werden (im Betroffenen) vor dem Untergang bewahrt.
d.) Organspendeentscheidung, bspw. wunschgemäß Organexplantation.

Solange (d.) noch nicht untersagt wurde und damit diese Option offen bleibt, können (b+c) trotz (a.) stattfinden, denn das fällt nicht unter (a.) und wird überhaupt nicht extra abgefragt!
(a.) und (c.) sehen womöglich identisch aus.
***(b.) und (c.) bilden keine chronologisch diskreten Zeiträume ab: (c.) kann wohl de facto vor (b.) stattfinden.

Juristisch scheint in obigem Bsp. also nicht a priori ein Bezug/Widerspruch zwischen (a.) und (d.) zu bestehen, auch nicht zwischen (a.) und (b.) oder zwischen (a.) und (c.). Das ist das Dilemma, das den zu Lebzeiten Organspendewilligen wohl kaum bekannt sein dürfte. Jedenfalls wird es in den Pro-Organspende-Publikationen ausgeklammert. So frühzeitig, wie Angehörige nach (d.) befragt werden, müssten sie explizit auch nach (b.) und (c.) befragt werden. Angehörige müssten seeehr zeitnah die Hirntoddiagnostik als solche ggf. unterbinden - und das haben einige auch schon getan (die Empfehlung lautete, dafür unbedingt Zeugen hinzuzuziehen). Das könnte sicherlich in eine Patientenverfügung aufgenommen werden, ist wohl aber noch nicht Usus.


Die meisten Leute schreiben in ihre Patientenverfügung ja rein, daß sie nicht am Leben erhalten werden wollen, wenn
infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist
Quelle: https://www.malteser.de/fileadmin/F...n/Patientenverfuegung/Patientenverfuegung.pdf

Dieser Zeitpunkt liegt vor dem Hirntod. Die lebenserhaltenden Maßnahmen müssen dann abgestellt werden, und es kann überhaupt nicht zu einer Organspende kommen, selbst wenn derjenige einer Organspende zugestimmt hätte.

Hä??? Bitte entschuldige, aber "erfahrene Ärzte" - die Fehlerquote der ITS-Ärzte summierte sich (nach Überprüfung lt. Dr. Deutschmann) auf ca. 30% bei ihrer (vorläufigen) Hirntod-Einschätzung. Da kann man erstmal darüber nachdenken, ob man Einschätzung/Prognose/Diagnostik als Ergebnis oder als Zwischenergebnis oder als Prozess verstehen will/muss. Zeitpunkt? Zeitpunkte!
 
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Zum schon erwähnten Projekt von Dr. Deutschmann (Süddeutsche 18.02.2014):
Als Gubernatis noch bei der DSO arbeitete, hatte er deshalb ein ständig erreichbares Mobiles Konsiliarteam mit speziell ausgebildeten Ärzten eingerichtet, das auf Anfrage bei der Hirntodfeststellung half. Doch nach Gubernatis' Weggang aus der DSO wurde das Projekt in dieser Form eingestellt.
Als Mitarbeiter des Konsiliarteams hatte Hermann Deutschmann schon im Jahr 2004 festgestellt, wie häufig Ärzte Menschen fälschlicherweise für tot erklären. In rund 30 Prozent der Fälle, in denen Deutschmann als Zweitgutachter zur Hirntodfeststellung hinzugerufen wurde, konnte er die Diagnose seiner Kollegen nicht bestätigen. Deshalb fordern Gubernatis und Deutschmann seit Jahren eine von der Ärztekammer geprüfte Zusatzqualifikation für Ärzte, die den Hirntod bestimmen. Gehört wurden sie bisher nicht.

Zur Prävalenz der Problematik in Dtld. im Folgejahrzehnt nach Dr. Deutschmann... (Süddeutsche 18.02.2014):
Für die Organspende wird der Hirntod in Deutschland pro Jahr bei etwa 2000 Menschen diagnostiziert. Das ist in allen 1200 Krankenhäusern mit einer Intensivstation möglich.
werden naturgemäß nur solche Fälle bekannt, in denen die mangelhafte Hirntoddiagnostik überhaupt auffällt und Konsequenzen hat.
"Die Hirntoddiagnostik ist eines der sichersten Verfahren überhaupt", sagt Deutschmann, "wenn man die Richtlinien beachtet und Erfahrungen auf diesem Gebiet hat." Erfahrungen mit dem Hirntod können in Deutschland aber nicht einmal alle Intensivmediziner haben, sagt Gundolf Gubernatis. An kleineren Kliniken treffen Mediziner durchschnittlich nicht einmal alle zwei Jahre auf einen Hirntoten.
In deutschen Krankenhäusern werden Menschen oft fälschlicherweise für hirntot erklärt. Das geht aus Unterlagen hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen. Demnach kommt es immer wieder zur Ausstellung von Totenscheinen, ohne dass der Hirntod nach den dafür vorgesehenen Richtlinien diagnostiziert worden ist.


Zweifelsfreie Todeszeichen bzgl. Hirntod (Rheinische Post 13.01.2015):
Hirnforscher Niels Birbaumer von der Universität Tübingen [...] betont, dass ein Hirntod erst dann zweifelsfrei diagnostiziert ist, wenn sich in vier bis acht Wochen EEG keinerlei Schwingungen und niederfrequente Spannungsverschiebungen mehr zeigen würden. Schon für die Diagnose eines Komas, so der Neurobiologe weiter, müsste man eigentlich ein mehrwöchiges EEG erheben, "doch das macht fast niemand".


??? Bloß Formfehler (Süddeutsche 15.01.2015):
"Einen Verstoß gegen die Hirntod-Richtlinien kann man zwar spitzfindig als Verstoß gegen Formalien bezeichnen", sagt Gundolf Gubernatis, früherer geschäftsführender Arzt der DSO. "Aber letztlich handelt es sich um einen ärztlichen Fehler, der drastische Konsequenzen haben kann." Wenn der Hirntod nicht regelkonform festgestellt werde, lebe der Patient womöglich noch.


Mehr Glück als Verstand (Süddeutsche 18.02.2014):
Die Hirntoddiagnostik in Deutschland sei sicher, betont DSO-Vorstand Rainer Hess trotz allem. Nur in zwei Fällen sei es in den vergangenen Jahren nach einer fehlerhaften Hirntodfeststellung auch zur Organentnahme gekommen. Beide Male, auch bei dem Kleinkind, habe sich später gezeigt, dass die Spender bei der Organentnahme tatsächlich hirntot gewesen seien, auch wenn es Mängel bei der Diagnostik gegeben habe.
In 8 weiteren Fällen aus den vergangenen drei Jahren, die der SZ vorliegen, haben Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) die Fehler gerade noch rechtzeitig vor der Organentnahme entdeckt.

Widrigkeiten bei zweifelhafter Diagnostik (Süddeutsche 18.02.2014):
Wer den Hirntod feststellen will, muss sich [...] an wichtige Regeln halten: Alle Umstände, die das Gehirn nur betäuben - Medikamente, eine zu niedrige Körpertemperatur, Koma oder Vergiftung -, müssen zum Beispiel bei der Diagnose zwingend ausgeschlossen sein. In mehreren der SZ vorliegenden Fällen aber wurde der Hirntod bestimmt, obwohl die Patienten gerade erst mit starken Schmerzmitteln wie Sufentanil oder Propofol betäubt worden waren.
Die DSO-Mitarbeiter sind allerdings gar nicht für die Kontrolle der Hirntoddiagnostik zuständig. Es ist die Aufgabe von Ärzten, das zu überprüfen, sie stehen in der Hierarchie viel höher als die DSO-Mitarbeiter. Diese trauten sich deshalb häufig gar nicht, die Mediziner auf ihre Unkenntnis hinzuweisen: "Viele Kollegen verkneifen sich eine Korrektur. Sie nehmen die falsche Diagnostik einfach hin und leiten die Organspende ein", sagte ein Insider der SZ. Eine frühere DSO-Mitarbeiterin bestätigt dies: "Den Mut, sich mit den Fachärzten anzulegen, haben die wenigsten", sagt sie.
So kam es bei den der SZ vorliegenden Fällen auch zu schnippischen Reaktionen der Ärzte. Häufig wollten sie von ihren Fehlern nichts wissen und beharrten auf dem Standpunkt, alles richtig gemacht zu haben. Sie mache das immer so, sagte eine Ärztin. Und sie habe jetzt keine Zeit, die Diagnostik noch einmal unter anderen Bedingungen zu wiederholen. Eine andere Ärztin weigerte sich, den aufgrund der falschen Todesfeststellung ausgestellten Totenschein zu korrigieren. Sie wisse gar nicht, wie das gehe: der Verwaltung einen verstorbenen Patienten wieder lebendig melden. Oft gaben die Ärzte erst nach, nachdem sich höhere Stellen eingeschaltet hatten.
All dies zeige, "dass die Handhabung von Zweifelsfällen vorbildlich verläuft und die Koordinatoren ihrer formalen Kontrollfunktion umfänglich nachkommen".
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Rheinische Post 13.01.2015:
Wie jetzt bekannt wurde, ist jüngst in einer Klinik im Raum Bremen die Operation einer Organspende abgebrochen worden, weil plötzlich klar wurde, dass der Patient nicht nach den geltenden Richtlinien für hirntot erklärt worden war. Der im Dezember 2014 geschehene Fall [...]. Der Patient hatte bereits eine geöffnete Bauchdecke, als plötzlich Bedenken an seinem Hirntod aufkamen. [...] Also wurde er kurzerhand wieder zugenäht.

Zum selben Fall die Süddeutsche 11.01.2015:
Die zuständigen Gremien wehren Auskünfte über den Fall mit dem Verweis auf noch laufende Untersuchungen ab.
Die Spende sei aufgrund von "Herz-Kreislaufversagen" abgebrochen worden, heißt es in der Dokumentation der DSO. Ob das Herz zufällig stehen blieb oder [...], steht da nicht.
Offenbar gibt es neben dem Fall aus dem Raum Bremen/Bremerhaven aktuell weitere problematische Fälle, von denen die Öffentlichkeit nichts weiß.


Und aus gegebenem Anlass - nämlich contra leichtfertige Diffamierung als Systemkritik ~ Verschwörungsglaube ~ Paranoia sei nochmals die Süddeutsche zitiert (18.02.2014):
Anlässlich des neuen Falls fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz, die Hirntoddiagnostik auf Kompetenzteams zu beschränken. "Solche Fachleute müssen die letzte Überprüfung des Hirntods bei jedem Organspender übernehmen", so Stiftungsvorstand Eugen Brysch, "damit die Qualität stimmt." Er appellierte an Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), rasch zu handeln.
Die Feststellung des Hirntods dürfe nicht allein den Krankenhäusern überlassen werden und auch nicht der DSO, so Brysch. Diese sollte nichts mit der Hirntoddiagnose zu tun haben, weil sie für die Organspende zuständig sei. Hier drohe ein Interessenkonflikt.
 
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Für mich stellt sich dabei auch die Frage, was eigentlich bei einem Widerspruch zwischen Organspende-Ausweis und Patientenverfügung passiert.
Ich hatte dazu eine tabellarische Übersicht gesehen, die ich grad leider nicht wiederfinden kann. Sie gehörte zu einem langen, leitlinienartigen Dokument. Dieses Schema zeigte klar, wie bei derart konkurrierenden Entscheidungslagen vorzugehen sei, und zwar in beliebiger Konstellation ja/nein!
Ich hätte einfach in meinem Artikel (erschienen 2016, also vielleicht auch nicht mehr ganz aktuell) weiterlesen sollen, darin steht:
Die Problematik einer prognostisch infausten »Vorphase des Hirntodes« (Abb. 15.3) wurde erkannt und sogar als »ethisches Minenfeld« (Klinkhammer 2009) bezeichnet. Ein Expertenkreis aus Medizinern, Juristen und Ethikern erarbeitete 2013 für die Bundesärztekammer ein Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspende-Erklärung (Bundesärztekammer 2013). In neueren Mustertexten für Patientenverfügungen kann eine dezidierte Entscheidung für den Konfliktfall zwischen Organspendewunsch und Therapieabbruch angegeben werden.
Das wäre ja nicht D, wenn sich dazu nicht schon jemand Gedanken gemacht hätte ...

Hä??? Bitte entschuldige, aber "erfahrene Ärzte" - die Fehlerquote der ITS-Ärzte summierte sich (nach Überprüfung lt. Dr. Deutschmann) auf ca. 30% bei ihrer (vorläufigen) Hirntod-Einschätzung. Da kann man erstmal darüber nachdenken, ob man Einschätzung/Prognose/Diagnostik als Ergebnis oder als Zwischenergebnis oder als Prozess verstehen will/muss. Zeitpunkt? Zeitpunkte!
Ich weiß nicht, warum (und wogegen?) du wieder so polemisierst. Die meisten Menschen, die diesen Passus so oder ähnlich in ihre Patientenverfügung reinschreiben, wollen sich damit der Maschinenmedizin entziehen. Logischerweise ist die Entscheidung, den Lebenserhalt abzuschalten, um so irrtumsanfälliger, je früher dieser Schritt vom Patienten gewünscht wird.

Und warum skandalisierst du die 30% Abweichung zwischen pi-mal-Daumen-Einschätzung der ITS-Ärzte und duchgeführter Hirntoddiagnostik? Genau das könnte ja der Grund sein, warum diese Diagnostik durchgeführt werden muß? Weil sie eben zur Korrektur von vorherigen Einschätzungen führt?
 
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Der tote Winkel im Konfliktfall Patientenverfügung vs. Organspende (d.h. Behandlung vs. Spenderkonditionierung) ist nicht einfach die ungeklärte Organspendeentscheidung, sondern die nicht-kommunizierte Sachlage zur sog. Hirntoddiagnostik/eigtl. Hirnfunktionsausfalldiagnostik (Freies Wort 09.11.2019):

Schon allein quantitativ betrachtet steht folgendes dahinter:
Diejenige Maximaltherapie, die Betroffene ggf. ablehnen, würde durch eine Spenderkonditionierung sogar noch übertroffen, d.h. Spenderkonditionierung ist noch umfangreicher als Maximal-Therapie. Ja, wussten das die betroffenen Unterzeichner ihrer eigenen Patientenverfügung denn nicht?!

Na dann hilft es ehrlicherweise auch nicht (nämlich nicht dem ggf. Betroffenen), die Spenderzahlen auf unredliche Art zu erhöhen, indem man über besagten Konflikt nicht aufklärt, sondern ihn unbesprochen (!) auf die rein formalsprachliche Ebene der Patientenverfügung verschiebt, wie hier vorgeschlagen:

Und wofür soll die Formulierung denn schließlich "passend" sein: für die aufgeklärte Entscheidung des ggf. Betroffenen? Na dann sollte o.g. Notarkammer sich wohl zugunsten effektiver Sachaufklärung bemühen...

Nein, es käme eben nicht nur auf die richtige Formulierung in der Patientenverfügung an, sondern unbedingt auf die richtige Aufklärung vor Patientenverfügung (auch auf die Gefahr hin, dass die Spenderzahlen dann womöglich eben nicht steigen würden). Und nein, man kann nicht einfach interpretieren, dass:
 
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Nein, es käme eben nicht nur auf die richtige Formulierung in der Patientenverfügung an, sondern unbedingt auf die richtige Aufklärung vor Patientenverfügung (auch auf die Gefahr hin, dass die Spenderzahlen dann womöglich eben nicht steigen würden).
Ja, richtig, und das gilt für alles, was in einer Patientenverfügung steht. Daß Leute da aus Unkenntnis was reinschreiben, was sie nie im Leben (!) wollen würden, dürfte nicht so selten sein.
 
Ja, richtig, und das gilt für alles, was in einer Patientenverfügung steht. Daß Leute da aus Unkenntnis was reinschreiben, was sie nie im Leben (!) wollen würden, dürfte nicht so selten sein.
...nie im Leben ggf. auch für die Zeit ihres Hirntodes bzw. Hirnfunktionsausfalls (!) wollen würden...

Warum gibt es eine allg. Aufklärungsstrategie durchaus im großen Stil - aber nur in Teilen? Ist die halbe Wahrheit noch die Wahrheit, ist sie noch im Rahmen von Aufklärung - oder schon im Rahmen von interessengeleitet einseitiger Werbung? Was soll das also mit der Unkenntnis der Leute, die sich immerhin effektiv mit ihrer Patientenverfügung auseinandergesetzt haben?!

Stattdessen die euphemistisch-suggestive Verwässerung - denn wer liest nicht gern von (vermeintlich sanft?) Stabilisierendem (Freies Wort 09.11.2019):
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Auch noch nicht so deutlich gelesen:
 
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Denkst du, in einer so polarisierten und umkämpften Angelegenheit gibt es so etwas wie eine neutrale Sprache und eine "ganze" Wahrheit? Ich denke das nicht.
 
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