1gisa
Es rollt die nächste Schweinerei auf uns zu:
Wir fordern: Beibehaltung des analogen Festnetzanschlusses für unser Telefon!
Die Telekom hat damit begonnen, unseren zuverlässigen analogen Festnetzanschluss durch die Internettelefonie „Voice over Internet Protocol (VoIP)“ zu ersetzen. Die zwangsweise Umstellung ist in vollem Gange und soll bis 2018 abgeschlossen sein. Die Telekom stellt diese neue Technik als Fortschritt dar, sie sei „einfacher, kosteneffizienter und energiesparender“. Da die anderen Netzbetreiber die Leitungen der Telekom mitbenutzen, werden sie künftig auch nur VoIP anbieten. Mehr Information finden Sie am Schluss des Petitionstextes unter Anm. 1, 2, 3.
Welche Nachteile treffen den Kunden?
Der Kunde benötigt einen VoIP-fähigen Router (Kauf oder Miete), der schon allein für die telefonische Erreichbarkeit 24 Stunden am Tag betrieben werden muss. Der Austausch evtl. nicht mehr passender Endgeräte wie Telefonapparat u.a. verursacht Kosten und Elektronikschrott..
Der Kunde zahlt den Strom für den Router.
Bei Stromausfall ist der Notruf über die Nummern 110 oder 112 nicht mehr möglich.
S.u. Anm. 2
Bedenkliche Ausweitung von WLAN-Netzen
Im Zusammenhang mit der Umstellung auf VoIP strebt die Telekom als marktbeherrschender Netzbetreiber die Ausweitung von WLAN-Netzen an (WLAN-to-go). Der VoIP-Router in der Wohnung bietet die technische Möglichkeit, einen privaten WLAN-Hotspot zu betreiben, den die Passanten nutzen können. Durch WLAN wird sich die Strahlenbelastung in Wohnungen und auf der Straße immens erhöhen. S.u. Anm. 3
Allgemeine Aufgaben der Telekom
Die Telekom sieht sich selber als privatwirtschaftliches Unternehmen. Als Nachfolgerin des Ministeriums für Post und Telekommunikation hat sie jedoch mit der Bereitstellung des Telefonnetzes hoheitsrechtliche Aufgaben inne. Ein Telefonanschluss gehört heute zur unabdingbaren Grundversorgung.
Fernmeldeleitungen, die Grundstücke und Gebäude der Vermittlungsknoten des Telefonnetzes mit ihrer Notstromversorgung wurden von den Bürgern bezahlt.
Die Telekom darf ihre marktbeherrschende Stellung nicht ausnutzen zum Nachteil der Verbraucher.
Es sei an die Deutsche Bundesbahn und spätere Bahn-AG erinnert, die im Zuge der Privatisierung Kundenservice und Infrastruktur vernachlässigte. Ähnliches darf hier nicht passieren!
Der Verbraucher hat ein Recht auf eine abhörsichere, kostengünstige, umweltfreundliche und auch im Katastrophenfall zuverlässige Telefonie. Wir sehen die Telekom in der Pflicht, diese zur Verfügung zu stellen.
Stoppen Sie das Vorhaben der Telekom!
Helfen Sie mit, dass der analoge Festnetzanschluss erhalten bleibt! Er darf nicht durch eine mängelbehaftete Technik ersetzt werden! Unterschreiben Sie diese Petition!
Christine Aschermann und ihr Team
Quellenangaben siehe Schreiben an Minister Sigmar Gabriel
Anmerkungen
1: Worum handelt es sich bei VoIP?
Seit zwei Jahrzehnten stellt die Telekom als Netzbetreiber und Inhaber der Telekommunikations-Infrastruktur nach und nach die Datenübermittlung von analoger auf digitale Technik um und baut ihre regionalen Vermittlungsstellen zurück. Übrig bleiben mehrere zentrale digitale Verteilerknoten (Server) im Raum Frankfurt.
Aktuell sollen die letzten Leitungskilometer von den Ortsvermittlungsstellen über die Kabelverzweigerkästen bis zum Endkunden umgestellt werden. Vorteil für die Telekom sind Kosteneinsparungen.
Anm. 2: Weitere Nachteile für den Kunden im Einzelnen:
Die Kosten für die Geräte sind vom Kunden zu tragen. Durch die Entsorgung der alten Geräte fällt eine erhebliche Menge Elektronikschrott an. Manche Routermodelle sind wenig kundenfreundlich mit fehlender EIN-AUS-Taste für WLAN (zusätzlicher Energieverbrauch und Dauerstrahlung).
Der Stromverbrauch liegt ungefähr bei 120-250 kWh pro Jahr. Je nach Tarifklasse entspricht dies Kosten von 35-70 € im Jahr. Siehe Testergebnisse z.B. bei chip-online. Der höhere Strombedarf der Router und der notwendige Geräteaustausch stehen unseres Erachtens nicht im Einklang mit dem Umweltschutzgedanken.
Ein Stromausfall im Haus oder regional führt zum Ausfall der Notrufmöglichkeit. Diese muss jedoch von dem Telefonnetzbetreiber vorrangig sichergestellt werden (siehe Telekommunikationsgesetz TKG § 108).Gleichermaßen funktionieren Alarmanlagen und andere Notrufsysteme nicht mehr. Mobiltelefone können kein Ersatz sein: über den Aufladevorgang und die Sendeanlagen sind sie ebenfalls vom Stromnetz abhängig (die Basisstationen haben zwar Notstromreserven, im Katastrophenfall ist das Mobilfunknetz jedoch schnell überlastet; zudem besitzen Elektrosensible meist kein Handy, weil sie es nicht vertragen). Die Verbindung ist störanfällig; wegen schlechter Leitungsanpassung oder zu hoher Internetlast kommt es zu mangelhafter Sprachqualität, zu Verbindungsabbrüchen. Schwierigkeiten bei der Umstellung mit u.U. tagelangem Ausfall von Telefon und Internet, unzureichender Service bei der Programmierung des Routers und lückenhafte Information zum Vertrag sind weitere Kritikpunkte.
Das Internet ist nicht abhörsicher, Daten sind leichter abgreifbar und speicherbar.
Anm. 3: Was hat es mit WLAN-to-go auf sich?
Bei WLAN (wireless local area network) handelt es sich um eine drahtlose Verbindung vom Router des Kunden zu seinem Computer, Drucker bzw. seinem Netzwerk. Diese Funkstrahlung reicht je nach verwendeter Frequenz weit in die Nachbarschaft und auf die Straße hinaus. Sie stellt nach industrieunabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ein Gesundheitsrisiko dar, Menschen mit der Behinderung „Elektrosensibilität“ vertragen sie in der Regel nicht. Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt, bevorzugt Kabellösungen zu verwenden.
WLAN-to-go wird von der Telekom stark beworben, weil sie sich wohl dadurch neue Kunden erhofft. Dafür, dass er einen privaten WLAN-Hotspot anbietet, erhält der Kunde im Gegenzug die Möglichkeit, in ganz Deutschland kostenlos im Internet zu „surfen".
Z.Z. sind je nach Anbieter bestimmte Routermodelle zwingend vorgeschrieben. Bei manchen Typen, so bei der Telekom, fehlt eine EIN-AUS-Taste für WLAN. Da die Router ab Werk teilweise im WLAN-Modus ausgeliefert werden, ist es möglich, dass WLAN bei den Kunden ohne deren Wissen aktiv ist. Diese ungewollte Einschaltung und WLAN-to-go tragen zur Steigerung der allgemeinen Strahlenbelastung bei.
Zu bedenken ist auch, dass der Inhaber eines privaten Hotspots für Schäden durch die fremden Nutzer haftet. (BGH-Urteil vom 12.05.2010)
Und hier der Brief an Minister Gabriel
Herr Minister Sigmar Gabriel
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
E-Mail: [email protected] 02.07.2015
Nachrichtlich: Bundesnetzagentur
Beibehaltung des analogen Festnetzanschlusses gefordert
Sehr geehrter Herr Minister,
wir danken Ihnen, dass Sie sich gegen den sog. Routerzwang- d.h. dass ein bestimmter Routertyp vom Netzbetreiber vorgeschrieben wird- aussprechen und ein neues Gesetz (*1) (Referenzen * siehe Anhang) befürworten. Telefonie ist heute eine unabdingbare Grundversorgung für die Öffentlichkeit, (siehe TKG § 78)(*2)Dabei hat laut FTEG § 11 (3)(*3) der Kunde das Recht, die Endeinrichtungen selbst zu wählen.
Das Problem des „Routerzwanges“ verschärft sich dadurch, dass unser bewährter analoger Telefonanschluss nach und nach abgeschafft und zwangsweise auf die Internettelefonie „Voice over Internet Protocol" (VoIP) umgestellt werden soll. Damit wird dem Kunden das Recht genommen, selber zu entscheiden, wie viele Stunden und ob er überhaupt einen Router betreibt. VoIP sei eine fortschrittlichere Technik, heißt es bei der Telekom (siehe TAZ, Spiegel online)(*4). Dies bezweifeln wir und fordern, den analogen Anschluss zu erhalten.
Begründung für unsere Forderung:
1. Hohe Kosten für den Kunden
Der Kunde trägt die Kosten für den Stromverbrauch des Routers, ca. 120-250 kWh pro Jahr (*5) und für die Anschaffung kompatibler Endgeräte. Bei geschätzten 60 Millionen privaten und geschäftlichen Routern fallen bei einem Austausch große Mengen an vermeidbarem Elektronikschrott an. Dies und der deutschlandweit erhöhte Strombedarf sind unseres Erachtens nicht vereinbar mit den Umweltschutzzielen, zu denen sich die Telekom, als Mitglied von ecosense (*6), bekennt.
2. Bei Stromausfall VoIP- und Notrufausfall
Internettelefonie mit dem notwendigen Router ist abhängig vom 220-Volt-Stromnetz und damit nicht gesichert bei Stromausfall. Notrufe (über die Nummern 110 oder 112, Alarmanlagen, Hausnotrufe, Sirenen) sind nicht mehr möglich. Die Betreiber sind nach TKG § 108 (*7) verpflichtet, die Möglichkeit zum Notruf bereitzustellen und Notrufe vorrangig zu behandeln. Mobiltelefone können kein Ersatz sein: über den Aufladevorgang und die Sendeanlagen sind sie ebenfalls vom Stromnetz abhängig (die Basisstationen haben zwar Notstromreserven, im Katastrophenfall ist das Mobilfunknetz jedoch schnell überlastet, zudem besitzen Elektrosensible meist kein Funktelefon, weil sie es nicht vertragen).
3. Unsicherer Datentransfer über Internet
Das Internet ist störanfällig und nicht abhörsicher. Es gibt häufig große Schwierigkeiten bei der Umstellung auf VoIP, mit u.U. tagelangen Nutzungsausfällen (*8) von Telefon und Internet.
Service und Information der Telefonkunden über Einzelheiten der Verträge sind oft nicht ausreichend. Zur Informationspflicht siehe TKG § 43a (*9).
4. Bedenkliche Ausweitung von WLAN-Netzen
Die Telekom bewirbt mit WLAN-to-go offensiv "das größte Hotspot-Netz der Welt"(*10). Nicht berücksichtigt wird, dass der Inhaber eines privaten Hotspots für evtl. Schäden haftet, die durch fremde Nutzer entstehen (*11) -auch darüber müsste informiert werden.
Bei manchen Routermodellen (so bei der Telekom), fehlt am Gerät eine Ein-Aus-Taste für WLAN (*12). Da die Router teilweise ab Werk im WLAN-Modus ausgeliefert werden, ist es möglich, dass WLAN bei den Kunden ohne deren Wissen aktiv ist. Diese ungewollte Einschaltung und WLAN-to-go tragen dazu bei, die allgemeine Strahlenbelastung in den Wohnungen und auf der Straße immens zu erhöhen. Menschen, die Funkanwendungen nicht vertragen (mit der Behinderung "Elektrosensibilität"), werden in ihren Rechten, z.B. auf körperliche Unversehrtheit, beeinträchtigt, (siehe auch TKG § 45 zur Berücksichtigung der Interessen behinderter Endnutzer) (*13). Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt, bevorzugt Kabellösungen zu verwenden (*14), das Europaparlament mahnte schon 2009 einen Schutz für Elektrosensible an (*15).
Sehr geehrter Herr Minister,
bitte setzen Sie sich ein für den Erhalt unseres analogen Festnetzanschlusses!
Die Telekom sieht sich selbst als privatwirtschaftliches Unternehmen (*16). Sie hat jedoch mit der Bereitstellung des Telefonnetzes hoheitsrechtliche Aufgaben inne und soll sie zum Wohle der Allgemeinheit erfüllen. Die Infrastruktur des Netzes wurde von den Bürgern bezahlt. Warnendes Beispiel für eine fehlgeleitete rein privatwirtschaftliche Orientierung ist die Vernachlässigung von Infrastruktur und Kundenservice bei der Umwandlung der Bundesbahn in eine AG (*17). Wir wollen es bei der Telefonie nicht so weit kommen lassen!
Zusammenfassung:
Die Telekom führt mit VoIP eine mängelbehaftete Technik zwangsweise ein.
Wir sind nicht bereit, die Nachteile hinzunehmen, und fordern: Der Dienst am Kunden muss oberstes Ziel sein!
Dazu gehört ein verbraucher- und umweltfreundlicher, auch im Katastrophenfall zuverlässiger Festnetzanschluss!
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und sehen Ihrer Antwort erwartungsvoll entgegen!
Mit freundlichen Grüßen,
Christine Aschermann und ihr Team
Referenzen:
(*1) "WiWo": Bundeswirtschaftsminister Gabriel will Routerzwang kippen - onlinekosten.de
(*2) siehe TKG § 78 Universaldienstleistungen,
(*3) Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG) FTEG - Einzelnorm
(*4) Aus für ISDN-Anschluss: Kein Notruf bei Stromausfall - taz.de
und Spiegel online vom 5.2.2015:
Festnetz zu VoIP: Was man zum Wechsel wissen muss - SPIEGEL ONLINE
(*5) Telekom Speedport W 724V - Test - CHIP
(*6) ecosense - media & communication | Agentur für Gestaltung, Nachhaltigkeitsberichte, Grafikdesign, Webdesign, Sustainable Design, Köln, Agim Meta
(*7) TKG Teil 7 Abschnitt3, Öffentliche Sicherheit § 108
(*8) siehe oben: TAZ und Spiegel online, Kommentare
(*9) zur Informationspflicht siehe TKG § 43a "Verträge"
(*10) Hilfe & Service: Ausgewähltes Hilfethema
(*11) BGH-Urteil vom 12.05.2010 Haftung im offenen WLAN: Gesetzesentwurf für Betreiber-Schutz - teltarif.de News,
(*12) Speedport W724V
(*13) TKG § 2 (2) und § 45
(*14) BfS - Vorsorge - Empfehlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz zum Telefonieren mit dem Handy
und BfS - Elektromagnetische Felder - Sprach- und Datenübertragung per Funk: Bluetooth und WLAN
(*15) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 02.04.2009 (2008/2211 INI)
(*16) Dazu die Telekom in der Fernsehsendung plusminus 2014:
https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/br/2014/30042014-03-100.html
(*17) DB Konzern - Die Gründung der Deutschen Bahn AG
und hier kann die Petition unterschrieben werden:
https://www.change.org/p/bundeswirtschaftsminister-sigmar-gabriel-e-mail-kontakt-bmwi-bund-de-wir-fordern-beibehaltung-des-analogen-festnetzanschlusses-für-unser-telefon?recruiter=43136810&utm_source=share_petition&utm_medium=email&utm_campaign=share_email_responsive
Schöne Grüße
gisa
Wir fordern: Beibehaltung des analogen Festnetzanschlusses für unser Telefon!
Die Telekom hat damit begonnen, unseren zuverlässigen analogen Festnetzanschluss durch die Internettelefonie „Voice over Internet Protocol (VoIP)“ zu ersetzen. Die zwangsweise Umstellung ist in vollem Gange und soll bis 2018 abgeschlossen sein. Die Telekom stellt diese neue Technik als Fortschritt dar, sie sei „einfacher, kosteneffizienter und energiesparender“. Da die anderen Netzbetreiber die Leitungen der Telekom mitbenutzen, werden sie künftig auch nur VoIP anbieten. Mehr Information finden Sie am Schluss des Petitionstextes unter Anm. 1, 2, 3.
Welche Nachteile treffen den Kunden?
Der Kunde benötigt einen VoIP-fähigen Router (Kauf oder Miete), der schon allein für die telefonische Erreichbarkeit 24 Stunden am Tag betrieben werden muss. Der Austausch evtl. nicht mehr passender Endgeräte wie Telefonapparat u.a. verursacht Kosten und Elektronikschrott..
Der Kunde zahlt den Strom für den Router.
Bei Stromausfall ist der Notruf über die Nummern 110 oder 112 nicht mehr möglich.
S.u. Anm. 2
Bedenkliche Ausweitung von WLAN-Netzen
Im Zusammenhang mit der Umstellung auf VoIP strebt die Telekom als marktbeherrschender Netzbetreiber die Ausweitung von WLAN-Netzen an (WLAN-to-go). Der VoIP-Router in der Wohnung bietet die technische Möglichkeit, einen privaten WLAN-Hotspot zu betreiben, den die Passanten nutzen können. Durch WLAN wird sich die Strahlenbelastung in Wohnungen und auf der Straße immens erhöhen. S.u. Anm. 3
Allgemeine Aufgaben der Telekom
Die Telekom sieht sich selber als privatwirtschaftliches Unternehmen. Als Nachfolgerin des Ministeriums für Post und Telekommunikation hat sie jedoch mit der Bereitstellung des Telefonnetzes hoheitsrechtliche Aufgaben inne. Ein Telefonanschluss gehört heute zur unabdingbaren Grundversorgung.
Fernmeldeleitungen, die Grundstücke und Gebäude der Vermittlungsknoten des Telefonnetzes mit ihrer Notstromversorgung wurden von den Bürgern bezahlt.
Die Telekom darf ihre marktbeherrschende Stellung nicht ausnutzen zum Nachteil der Verbraucher.
Es sei an die Deutsche Bundesbahn und spätere Bahn-AG erinnert, die im Zuge der Privatisierung Kundenservice und Infrastruktur vernachlässigte. Ähnliches darf hier nicht passieren!
Der Verbraucher hat ein Recht auf eine abhörsichere, kostengünstige, umweltfreundliche und auch im Katastrophenfall zuverlässige Telefonie. Wir sehen die Telekom in der Pflicht, diese zur Verfügung zu stellen.
Stoppen Sie das Vorhaben der Telekom!
Helfen Sie mit, dass der analoge Festnetzanschluss erhalten bleibt! Er darf nicht durch eine mängelbehaftete Technik ersetzt werden! Unterschreiben Sie diese Petition!
Christine Aschermann und ihr Team
Quellenangaben siehe Schreiben an Minister Sigmar Gabriel
Anmerkungen
1: Worum handelt es sich bei VoIP?
Seit zwei Jahrzehnten stellt die Telekom als Netzbetreiber und Inhaber der Telekommunikations-Infrastruktur nach und nach die Datenübermittlung von analoger auf digitale Technik um und baut ihre regionalen Vermittlungsstellen zurück. Übrig bleiben mehrere zentrale digitale Verteilerknoten (Server) im Raum Frankfurt.
Aktuell sollen die letzten Leitungskilometer von den Ortsvermittlungsstellen über die Kabelverzweigerkästen bis zum Endkunden umgestellt werden. Vorteil für die Telekom sind Kosteneinsparungen.
Anm. 2: Weitere Nachteile für den Kunden im Einzelnen:
Die Kosten für die Geräte sind vom Kunden zu tragen. Durch die Entsorgung der alten Geräte fällt eine erhebliche Menge Elektronikschrott an. Manche Routermodelle sind wenig kundenfreundlich mit fehlender EIN-AUS-Taste für WLAN (zusätzlicher Energieverbrauch und Dauerstrahlung).
Der Stromverbrauch liegt ungefähr bei 120-250 kWh pro Jahr. Je nach Tarifklasse entspricht dies Kosten von 35-70 € im Jahr. Siehe Testergebnisse z.B. bei chip-online. Der höhere Strombedarf der Router und der notwendige Geräteaustausch stehen unseres Erachtens nicht im Einklang mit dem Umweltschutzgedanken.
Ein Stromausfall im Haus oder regional führt zum Ausfall der Notrufmöglichkeit. Diese muss jedoch von dem Telefonnetzbetreiber vorrangig sichergestellt werden (siehe Telekommunikationsgesetz TKG § 108).Gleichermaßen funktionieren Alarmanlagen und andere Notrufsysteme nicht mehr. Mobiltelefone können kein Ersatz sein: über den Aufladevorgang und die Sendeanlagen sind sie ebenfalls vom Stromnetz abhängig (die Basisstationen haben zwar Notstromreserven, im Katastrophenfall ist das Mobilfunknetz jedoch schnell überlastet; zudem besitzen Elektrosensible meist kein Handy, weil sie es nicht vertragen). Die Verbindung ist störanfällig; wegen schlechter Leitungsanpassung oder zu hoher Internetlast kommt es zu mangelhafter Sprachqualität, zu Verbindungsabbrüchen. Schwierigkeiten bei der Umstellung mit u.U. tagelangem Ausfall von Telefon und Internet, unzureichender Service bei der Programmierung des Routers und lückenhafte Information zum Vertrag sind weitere Kritikpunkte.
Das Internet ist nicht abhörsicher, Daten sind leichter abgreifbar und speicherbar.
Anm. 3: Was hat es mit WLAN-to-go auf sich?
Bei WLAN (wireless local area network) handelt es sich um eine drahtlose Verbindung vom Router des Kunden zu seinem Computer, Drucker bzw. seinem Netzwerk. Diese Funkstrahlung reicht je nach verwendeter Frequenz weit in die Nachbarschaft und auf die Straße hinaus. Sie stellt nach industrieunabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ein Gesundheitsrisiko dar, Menschen mit der Behinderung „Elektrosensibilität“ vertragen sie in der Regel nicht. Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt, bevorzugt Kabellösungen zu verwenden.
WLAN-to-go wird von der Telekom stark beworben, weil sie sich wohl dadurch neue Kunden erhofft. Dafür, dass er einen privaten WLAN-Hotspot anbietet, erhält der Kunde im Gegenzug die Möglichkeit, in ganz Deutschland kostenlos im Internet zu „surfen".
Z.Z. sind je nach Anbieter bestimmte Routermodelle zwingend vorgeschrieben. Bei manchen Typen, so bei der Telekom, fehlt eine EIN-AUS-Taste für WLAN. Da die Router ab Werk teilweise im WLAN-Modus ausgeliefert werden, ist es möglich, dass WLAN bei den Kunden ohne deren Wissen aktiv ist. Diese ungewollte Einschaltung und WLAN-to-go tragen zur Steigerung der allgemeinen Strahlenbelastung bei.
Zu bedenken ist auch, dass der Inhaber eines privaten Hotspots für Schäden durch die fremden Nutzer haftet. (BGH-Urteil vom 12.05.2010)
Und hier der Brief an Minister Gabriel
Herr Minister Sigmar Gabriel
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
E-Mail: [email protected] 02.07.2015
Nachrichtlich: Bundesnetzagentur
Beibehaltung des analogen Festnetzanschlusses gefordert
Sehr geehrter Herr Minister,
wir danken Ihnen, dass Sie sich gegen den sog. Routerzwang- d.h. dass ein bestimmter Routertyp vom Netzbetreiber vorgeschrieben wird- aussprechen und ein neues Gesetz (*1) (Referenzen * siehe Anhang) befürworten. Telefonie ist heute eine unabdingbare Grundversorgung für die Öffentlichkeit, (siehe TKG § 78)(*2)Dabei hat laut FTEG § 11 (3)(*3) der Kunde das Recht, die Endeinrichtungen selbst zu wählen.
Das Problem des „Routerzwanges“ verschärft sich dadurch, dass unser bewährter analoger Telefonanschluss nach und nach abgeschafft und zwangsweise auf die Internettelefonie „Voice over Internet Protocol" (VoIP) umgestellt werden soll. Damit wird dem Kunden das Recht genommen, selber zu entscheiden, wie viele Stunden und ob er überhaupt einen Router betreibt. VoIP sei eine fortschrittlichere Technik, heißt es bei der Telekom (siehe TAZ, Spiegel online)(*4). Dies bezweifeln wir und fordern, den analogen Anschluss zu erhalten.
Begründung für unsere Forderung:
1. Hohe Kosten für den Kunden
Der Kunde trägt die Kosten für den Stromverbrauch des Routers, ca. 120-250 kWh pro Jahr (*5) und für die Anschaffung kompatibler Endgeräte. Bei geschätzten 60 Millionen privaten und geschäftlichen Routern fallen bei einem Austausch große Mengen an vermeidbarem Elektronikschrott an. Dies und der deutschlandweit erhöhte Strombedarf sind unseres Erachtens nicht vereinbar mit den Umweltschutzzielen, zu denen sich die Telekom, als Mitglied von ecosense (*6), bekennt.
2. Bei Stromausfall VoIP- und Notrufausfall
Internettelefonie mit dem notwendigen Router ist abhängig vom 220-Volt-Stromnetz und damit nicht gesichert bei Stromausfall. Notrufe (über die Nummern 110 oder 112, Alarmanlagen, Hausnotrufe, Sirenen) sind nicht mehr möglich. Die Betreiber sind nach TKG § 108 (*7) verpflichtet, die Möglichkeit zum Notruf bereitzustellen und Notrufe vorrangig zu behandeln. Mobiltelefone können kein Ersatz sein: über den Aufladevorgang und die Sendeanlagen sind sie ebenfalls vom Stromnetz abhängig (die Basisstationen haben zwar Notstromreserven, im Katastrophenfall ist das Mobilfunknetz jedoch schnell überlastet, zudem besitzen Elektrosensible meist kein Funktelefon, weil sie es nicht vertragen).
3. Unsicherer Datentransfer über Internet
Das Internet ist störanfällig und nicht abhörsicher. Es gibt häufig große Schwierigkeiten bei der Umstellung auf VoIP, mit u.U. tagelangen Nutzungsausfällen (*8) von Telefon und Internet.
Service und Information der Telefonkunden über Einzelheiten der Verträge sind oft nicht ausreichend. Zur Informationspflicht siehe TKG § 43a (*9).
4. Bedenkliche Ausweitung von WLAN-Netzen
Die Telekom bewirbt mit WLAN-to-go offensiv "das größte Hotspot-Netz der Welt"(*10). Nicht berücksichtigt wird, dass der Inhaber eines privaten Hotspots für evtl. Schäden haftet, die durch fremde Nutzer entstehen (*11) -auch darüber müsste informiert werden.
Bei manchen Routermodellen (so bei der Telekom), fehlt am Gerät eine Ein-Aus-Taste für WLAN (*12). Da die Router teilweise ab Werk im WLAN-Modus ausgeliefert werden, ist es möglich, dass WLAN bei den Kunden ohne deren Wissen aktiv ist. Diese ungewollte Einschaltung und WLAN-to-go tragen dazu bei, die allgemeine Strahlenbelastung in den Wohnungen und auf der Straße immens zu erhöhen. Menschen, die Funkanwendungen nicht vertragen (mit der Behinderung "Elektrosensibilität"), werden in ihren Rechten, z.B. auf körperliche Unversehrtheit, beeinträchtigt, (siehe auch TKG § 45 zur Berücksichtigung der Interessen behinderter Endnutzer) (*13). Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt, bevorzugt Kabellösungen zu verwenden (*14), das Europaparlament mahnte schon 2009 einen Schutz für Elektrosensible an (*15).
Sehr geehrter Herr Minister,
bitte setzen Sie sich ein für den Erhalt unseres analogen Festnetzanschlusses!
Die Telekom sieht sich selbst als privatwirtschaftliches Unternehmen (*16). Sie hat jedoch mit der Bereitstellung des Telefonnetzes hoheitsrechtliche Aufgaben inne und soll sie zum Wohle der Allgemeinheit erfüllen. Die Infrastruktur des Netzes wurde von den Bürgern bezahlt. Warnendes Beispiel für eine fehlgeleitete rein privatwirtschaftliche Orientierung ist die Vernachlässigung von Infrastruktur und Kundenservice bei der Umwandlung der Bundesbahn in eine AG (*17). Wir wollen es bei der Telefonie nicht so weit kommen lassen!
Zusammenfassung:
Die Telekom führt mit VoIP eine mängelbehaftete Technik zwangsweise ein.
Wir sind nicht bereit, die Nachteile hinzunehmen, und fordern: Der Dienst am Kunden muss oberstes Ziel sein!
Dazu gehört ein verbraucher- und umweltfreundlicher, auch im Katastrophenfall zuverlässiger Festnetzanschluss!
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und sehen Ihrer Antwort erwartungsvoll entgegen!
Mit freundlichen Grüßen,
Christine Aschermann und ihr Team
Referenzen:
(*1) "WiWo": Bundeswirtschaftsminister Gabriel will Routerzwang kippen - onlinekosten.de
(*2) siehe TKG § 78 Universaldienstleistungen,
(*3) Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG) FTEG - Einzelnorm
(*4) Aus für ISDN-Anschluss: Kein Notruf bei Stromausfall - taz.de
und Spiegel online vom 5.2.2015:
Festnetz zu VoIP: Was man zum Wechsel wissen muss - SPIEGEL ONLINE
(*5) Telekom Speedport W 724V - Test - CHIP
(*6) ecosense - media & communication | Agentur für Gestaltung, Nachhaltigkeitsberichte, Grafikdesign, Webdesign, Sustainable Design, Köln, Agim Meta
(*7) TKG Teil 7 Abschnitt3, Öffentliche Sicherheit § 108
(*8) siehe oben: TAZ und Spiegel online, Kommentare
(*9) zur Informationspflicht siehe TKG § 43a "Verträge"
(*10) Hilfe & Service: Ausgewähltes Hilfethema
(*11) BGH-Urteil vom 12.05.2010 Haftung im offenen WLAN: Gesetzesentwurf für Betreiber-Schutz - teltarif.de News,
(*12) Speedport W724V
(*13) TKG § 2 (2) und § 45
(*14) BfS - Vorsorge - Empfehlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz zum Telefonieren mit dem Handy
und BfS - Elektromagnetische Felder - Sprach- und Datenübertragung per Funk: Bluetooth und WLAN
(*15) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 02.04.2009 (2008/2211 INI)
(*16) Dazu die Telekom in der Fernsehsendung plusminus 2014:
https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/br/2014/30042014-03-100.html
(*17) DB Konzern - Die Gründung der Deutschen Bahn AG
und hier kann die Petition unterschrieben werden:
https://www.change.org/p/bundeswirtschaftsminister-sigmar-gabriel-e-mail-kontakt-bmwi-bund-de-wir-fordern-beibehaltung-des-analogen-festnetzanschlusses-für-unser-telefon?recruiter=43136810&utm_source=share_petition&utm_medium=email&utm_campaign=share_email_responsive
Schöne Grüße
gisa
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